Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.06.2007 |
Aktenzeichen: | 3 K 2319/04 Erb |
Schlagzeile: |
Berücksichtigung einer Verpflichtung bei der Schenkungsteuer
Schlagworte: |
bereicherungsmindernde Belastung, Nießbrauch, Schenkungsteuer, Stundung, Veräußerungserlös, Verpflichtung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen II R 31/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2007):
Stellt die Verpflichtung des Klägers, den Veräußerungserlös aus dem Verkauf ihm geschenkter Aktien, belastet mit einem Nießbrauch zugunsten des Schenkers, in eine gemeinsame Personengesellschaft mit dem Schenker einzubringen, eine bereicherungsmindernde Belastung dar?
Fallen bei Veräußerung des belasteten Vermögens die Voraussetzungen für die Stundung der Schenkungssteuer nach § 25 ErbStG weg oder setzt sich die Nießbrauchsbelastung an dem Surrogat in diesem Fall unverändert fort?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
ErbStG § 25 Abs 2; ErbStG § 25 Abs 1; ErbStG § 7; ErbStR R 17; ErbStR R 85
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 14.6.2007 (3 K 2319/04 Erb)