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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.06.2007
Aktenzeichen: 9 K 293/03 K,G

Schlagzeile:

Verdeckte Gewinnausschüttung bei maßvoller Erhöhung der Pensionszusage 8 Jahre und 11 Monate vor Dienstende

Schlagworte:

Erdienbarkeit, Pensionszusage, Verdeckte Gewinnausschüttung, Zeitraum

Wichtig für:

GmbH-Gesellschafter

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 62/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 19.10.2007):
Liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor bei maßvoller Erhöhung der Pensionszusage gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer 8 Jahre und 11 Monate vor dessen Dienstende?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
KStG § 8 Abs 3 S 2
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 29.6.2007 (9 K 293/03 K,G)

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