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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.12.2006
Aktenzeichen: 12 K 23/06

Schlagzeile:

Änderung einer bestandskräftigen Aufhebung des Kindergeldes für das laufende Kalenderjahr (Prognoseentscheidung)

Schlagworte:

Änderung, Aufhebung, Bestandskraft, Grenzbetrag, Kindergeld, Prognoseentscheidung, Sozialversicherung

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 3/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 21.2.2007):
Steht der Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen (BVerfG 2 BvR 167/02) die bestandskräftige rückwirkende Ablehnung der Kindergeldfestsetzung wegen Grenzbetragsüberschreitung entgegen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 70 Abs 4; EStG § 32 Abs 4 S 2; AO § 173 Abs 1 Nr 2
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 5.12.2006 (12 K 23/06)

Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19.04.2007, Aktenzeichen III R 3/07 (durcherkannt).

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