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Quelle:

Bundeszentralamt für Steuern
Art des Dokuments: Information
Datum: 20.04.2007
Aktenzeichen: Newsletter Familienleistungsausgleich 04/2007-4

Schlagzeile:

Aufgabenabgrenzung und Wahrung des Steuergeheimnisses bei Zuständigkeitswechsel beim Kindergeld

Schlagworte:

Kindergeld, Steuergeheimnis, Zuständigkeit, Zuständigkeitswechsel

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Das Bundeszentralamt für Steuern ist zuständig für das Kindergeld. In ihrem Newsletter informiert die Bundesbehörde die Familienkassen über die Aufgabenabgrenzung und die Wahrung des Steuergeheimnisses beim Zuständigkeitswechsel (Klarstellung der Newsletter Ausgaben September und Oktober 2006).

Das Bundeszentralamt unterscheidet dabei zwischen örtlichem Zuständigkeitswechsel und sachlichem Zuständigkeitswechsel.

Hinweis: Der Newsletter befasst sich auch mit folgenden Themen:
- Europäischer Freiwilligendienst nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 d EStG
- Einsprüche gegen die Anwendung der Entfernungspauschale ab 2007
- Neuantrag bei Vollendung des 18. Lebensjahres
- Erledigung der Kindergeldfestsetzung im Falle des Todes des Berechtigten

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