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Quelle:

Bundeszentralamt für Steuern
Art des Dokuments: Information
Datum: 18.01.2007
Aktenzeichen: Newsletter Familienleistungsausgleich 01/2007-2

Schlagzeile:

Abzweigung des Kindergeldes nach § 74 Abs. 1 EStG bei vollstationär untergebrachten behinderten Kindern

Schlagworte:

Abzweigung, behinderte Kinder, Behinderung, Billigkeitsregelung, Kindergeld, Pflegeeinrichtung, Sozialhilfeträge, Unterhaltspflicht, vollstationär

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Das Bundeszentralamt für Steuern ist zuständig für das Kindergeld. In ihrem Newsletter informiert die Bundesbehörde die Familienkassen über die Abzweigung des Kindergeldes nach § 74 Abs. 1 EStG bei vollstationär untergebrachten behinderten Kindern.

Hintergrund: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 23.02.2006, III R 65/04, Folgendes entschieden (Leitsätze): Ist ein behindertes volljähriges Kind auf Kosten des Sozialhilfeträgers vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht und wird der Kindergeldberechtigte aufgrund der Billigkeitsregelung in § 91 Abs. 2 Satz 2 BSHG a. F. nicht in Anspruch genommen, kommt dieser seiner Unterhaltspflicht nicht nach, so dass die Familienkasse das Kindergeld nach § 74 Abs. 1 Sätze 1 und 4 EStG an den Sozialhilfeträger abzweigen kann. Auch wenn der Kindergeldberechtigte neben den Leistungen des Sozialhilfeträgers nur geringe eigene Unterhaltsleistungen für das Kind erbringt, ist die Ermessensentscheidung der Familienkasse, ob und in welcher Höhe das Kindergeld an den Sozialhilfeträger abgezweigt wird, nicht dahin gehend auf Null reduziert, dass das gesamte Kindergeld an den Sozialhilfeträger auszuzahlen ist.

Zur Vermeidung weiterer Einspruchs- und Klageverfahren sollten die Rechtsgrundsätze des BFH-Urteils bereits vor Veröffentlichung im Bundessteuerblatt II allgemein angewendet werden. Soweit ein zu beurteilender Sachverhalt vergleichbar mit dem entschiedenen ist, sollte das Kindergeld unter Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens entsprechend ausgezahlt werden. Eine Anpassung der DA-FamEStG wird zurzeit geprüft.

Hinweis: Der Newsletter befasst sich auch mit folgenden Themen:
- Verwendung der Erklärung zu den Werbungskosten
- Zwingende Erteilung von Kindergeldbescheiden (Klarstellung der Ausführungen im Newsletter Ausgabe Dezember 2006)
- Erweiterter Pfändungsschutz für Konten und Bargeld gemäß § 76 a EStG

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