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Quelle:

Bundeszentralamt für Steuern
Art des Dokuments: Information
Datum: 18.01.2007
Aktenzeichen: Newsletter Familienleistungsausgleich 01/2007-3

Schlagzeile:

Erweiterter Pfändungsschutz beim Kindergeld für Konten und Bargeld gemäß § 76 a EStG

Schlagworte:

Bargeld, Kindergeld, Konten, Pfändungsschutz, Vollstreckung

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Das Bundeszentralamt für Steuern ist zuständig für das Kindergeld. In ihrem Newsletter informiert die Bundesbehörde die Familienkassen über den erweiterten Pfändungsschutz für Konten und Bargeld gemäß § 76 a EStG.

Die neu geschaffene Vorschrift des § 76a EStG entspricht danach der für das Kindergeld nach dem BKGG anwendbaren Regelung des § 55 SGB I.

Wird das Kindergeld auf das Konto eines Berechtigten überwiesen, bleibt der Auszahlungsanspruch gegenüber dem kontoführenden Institut für die Dauer einer siebentägigen Schonfrist trotz Pfändungsmaßnahmen seiner Gläubiger unpfändbar. Entsprechendes gilt für Bargeldbeträge des Berechtigten.

Damit betrifft die Vorschrift regelmäßig nur das Rechtsverhältnis zwischen dem Berechtigten und seinem kontoführenden Institut und findet erst in einem Vollstreckungsverfahren Anwendung.

Hinweis: Der Newsletter befasst sich auch mit folgenden Themen:
- Verwendung der Erklärung zu den Werbungskosten
- Abzweigung des Kindergeldes nach § 74 Abs. 1 EStG bei vollstationär untergebrachten behinderten Kindern
- Zwingende Erteilung von Kindergeldbescheiden (Klarstellung der Ausführungen im Newsletter Ausgabe Dezember 2006)

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