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Quelle:

Bundeszentralamt für Steuern
Art des Dokuments: Information
Datum: 28.02.2007
Aktenzeichen: Newsletter Familienleistungsausgleich 02/2007-3

Schlagzeile:

Gesetzliche Erledigung der Einsprüche gegen die Höhe des Kindergeldes für die Jahre 1996 bis 2000

Schlagworte:

Einspruch, Einspruchsentscheidung, Frist, Kindergeld, Klage, Klagefrist, Masseneinspruch, Verfassungswidrigkeit

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Das Bundeszentralamt für Steuern ist zuständig für das Kindergeld. In ihrem Newsletter informiert die Behörde wie folgt über die gesetzliche Erledigung der Einsprüche gegen die Höhe des Kindergeldes für die Jahre 1996 bis 2000:

Durch Artikel 97 des Jahressteuergesetzes 2007 wurde in § 18a des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO) die Regelung des Absatzes 11 eingefügt. Danach gelten bestimmte Masseneinsprüche als gesetzlich erledigt. Die Vorschrift lautet:

„Wurde mit einem am 31. Dezember 2006 anhängigen Einspruch gegen die Entscheidung über die Festsetzung von Kindergeld nach Abschnitt X des Einkommensteuergesetzes die Verfassungswidrigkeit der für die Jahre 1996 bis 2000 geltenden Regelungen zur Höhe des Kindergeldes gerügt, gilt der Einspruch mit Wirkung vom 1. Januar 2007 ohne Einspruchsentscheidung insoweit als zurückgewiesen; dies gilt auch, wenn der Einspruch unzulässig ist. Abweichend von § 47 Abs. 1 und § 55 der Finanzgerichtsordnung endet die Klagefrist mit Ablauf des 31. Dezember 2007.“

Diese Einsprüche erledigen sich somit kraft Gesetzes - eine Einspruchsentscheidung hat nicht mehr zu ergehen. Da der Berechtigte bis zum 31.12.2007 Klage erheben kann, sind die Einsprüche lediglich bis zum Ablauf dieser Klagefrist als noch nicht erledigt zu betrachten. Wird fristgemäß Klage erhoben, ist in einem solchen Fall das Verfahren wieder aufzugreifen.

Die Familienkasse ist in diesem Zusammenhang nicht verpflichtet, den einzelnen Einspruchführer über das Gesetz zu informieren. Es kann jedoch eine allgemein gehaltene Information über dieses Gesetz allen in der Familienkasse geführten Berechtigten zugänglich gemacht werden.

Hinweis: Der Newsletter befasst sich auch mit folgenden Themen:
- Sachbezugswerte 2007 und 2008
- Selbständige Beurteilung eines Sachverhalts durch die Familienkassen
- Neues Kindergeldmerkblatt

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