Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.03.2006
Aktenzeichen: 5 K 491/02

Schlagzeile:

Unternehmerische Tätigkeit beim Betrieb einer Photovoltaikanlage

Schlagworte:

Photovoltaikanlage, Stromlieferung, Stromnetz, Umsatzsteuer, unternehmerische Tätigkeit

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Es liegt keine unternehmerische Tätigkeit beim Betrieb einer Photovoltaikanlage vor, wenn der produzierte Strom selbst verbraucht und nur der überschüssige Strom ins Netz des Versorgers eingespeist wird.

Bitte beachten: Das anhängige Verfahren V R 10/07 betrifft die Zeit vor Inkrafttreten des EEG. Die anstehende Entscheidung des BFH ist daher nur für Altfälle wichtig. Seit Inkrafttreten des EEG ist ohne Zweifel ein Vorsteuerabzug möglich.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen V R 10/07 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Ist der Kläger durch die Anschaffung einer Photovoltaikanlage (Stromeinspeisung ins öffentliche Stromnetz) als Unternehmer anzusehen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
UStG § 2
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 23.3.2006 (5 K 491/02)

zur Suche nach Steuer-Urteilen