Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.06.2007 |
Aktenzeichen: | X R 13/06 |
Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.02.2006 |
Aktenzeichen: | 3 K 307/02 |
Schlagzeile: |
Im öffentlichen Interesse geleistete Zuschüsse Privater mindern die Abzugsbeträge für eigengenutzte Baudenkmäler
Schlagworte: |
Baudenkmal, Bemessungsgrundlage, Eigene Wohnzwecke, Erhöhte Absetzung, Sonderausgaben, Steuerbegünstigung, Wirtschaftliche Belastung, Zuschuss
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
1. Der Abzug von Aufwendungen, die steuerlich "wie Sonderausgaben" zu behandeln sind, setzt eine wirtschaftliche Belastung des Steuerpflichtigen voraus.
2. Im öffentlichen Interesse geleistete Zuschüsse Privater mindern die Abzugsbeträge nach § 10f EStG.