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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.06.2007
Aktenzeichen: X R 13/06

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.02.2006
Aktenzeichen: 3 K 307/02

Schlagzeile:

Im öffentlichen Interesse geleistete Zuschüsse Privater mindern die Abzugsbeträge für eigengenutzte Baudenkmäler

Schlagworte:

Baudenkmal, Bemessungsgrundlage, Eigene Wohnzwecke, Erhöhte Absetzung, Sonderausgaben, Steuerbegünstigung, Wirtschaftliche Belastung, Zuschuss

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

1. Der Abzug von Aufwendungen, die steuerlich "wie Sonderausgaben" zu behandeln sind, setzt eine wirtschaftliche Belastung des Steuerpflichtigen voraus.

2. Im öffentlichen Interesse geleistete Zuschüsse Privater mindern die Abzugsbeträge nach § 10f EStG.

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