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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.05.2007
Aktenzeichen: X R 33/04

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.01.2004
Aktenzeichen: 11 K 1638/02 E

Schlagzeile:

Schlüssiges Betriebskonzept als Voraussetzung für den Nachweis der Gewinnerzielungsabsicht bei einem auf einen einzigen verlegten Schriftsteller beschränkten Buchverlag

Schlagworte:

Gewerbebetrieb, Gewinnerzielungsabsicht, Liebhaberei, Verlust

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Beruht die Entscheidung zur Neugründung eines Gewerbebetriebs im Wesentlichen auf den persönlichen Interessen und Neigungen des Steuerpflichtigen, so sind die entstehenden Verluste nur dann für die Dauer einer betriebsspezifischen Anlaufphase steuerlich zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige zu Beginn seiner Tätigkeit ein schlüssiges Betriebskonzept erstellt hat, das ihn zu der Annahme veranlassen durfte, durch die gewerbliche Tätigkeit werde er insgesamt ein positives Gesamtergebnis erzielen können.

Als betriebsspezifische Anlaufzeit bis zum Erforderlichwerden größerer Korrektur und Umstrukturierungsmaßnahmen wird ein Zeitraum von weniger als fünf Jahren nur im Ausnahmefall in Betracht kommen.

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