Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.05.2007 |
Aktenzeichen: | 5 K 365/02 |
Schlagzeile: |
Umsätze aus dem Betrieb einer Schulcafeteria durch einen privaten Förderverein sind nach EU-Recht steuerfrei
Schlagworte: |
Betrieb, Cafeteria, Schule, Steuerfreiheit, Umsatzsteuer, Verein
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die Umsätze aus dem Betrieb einer Schulcafeteria durch einen privaten Förderverein sind nach EU-Recht steuerfrei (Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL; früher: Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der 6. EG-Richtlinie).
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen V R 47/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2007):
Sind die Umsätze eines eingetragenen Vereins aus dem Betrieb einer Schulcafeteria von der Umsatzsteuer befreit?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
UStG § 4 Nr 23; EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst i; EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst i
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 23.5.2007 (5 K 365/02)