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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.05.2007
Aktenzeichen: 5 K 365/02

Schlagzeile:

Umsätze aus dem Betrieb einer Schulcafeteria durch einen privaten Förderverein sind nach EU-Recht steuerfrei

Schlagworte:

Betrieb, Cafeteria, Schule, Steuerfreiheit, Umsatzsteuer, Verein

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die Umsätze aus dem Betrieb einer Schulcafeteria durch einen privaten Förderverein sind nach EU-Recht steuerfrei (Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL; früher: Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der 6. EG-Richtlinie).

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen V R 47/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2007):
Sind die Umsätze eines eingetragenen Vereins aus dem Betrieb einer Schulcafeteria von der Umsatzsteuer befreit?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
UStG § 4 Nr 23; EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst i; EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst i
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 23.5.2007 (5 K 365/02)

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