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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.08.2007
Aktenzeichen: 5 K 364/06

Schlagzeile:

Erteilung einer Steuernummer ist nicht von der Unternehmereigenschaft des Steuerpflichtigen abhängig

Schlagworte:

Anspruch, Steuernummer, Unternehmereigenschaft

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die Erteilung einer Steuernummer ist nicht von der Unternehmereigenschaft des Steuerpflichtigen abhängig.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen V R 75/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2007):
1. Hat der Steuerpflichtige bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen einen Anspruch auf die Erteilung einer Steuernummer?
2. Besteht ein öffentlich-rechtlicher Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Erteilung einer Steuernummer eigener Art, obwohl im Gesetz eine Regelung zur Erteilung einer Steuernummer, anders als für die ab dem 01.07.2007 einzuführenden Identifikationsnummern i.S.d. § 139b und § 139c AO, fehlt?
3. Ist das Finanzamt im Hinblick auf §§ 14, 14a UStG sowie § 8 Abs. 1 Satz 1 i.V. mit § 8 Abs. 5 Satz 1 BuchO unabhängig von der Unternehmereigenschaft der Antragstellerin zur Zuteilung einer Steuernummer verpflichtet?
4. Widerspricht der FG-Beschluss EG-Recht?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
AO § 139b; AO § 139c; UStG § 14; UStG § 14a
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 23.8.2007 (5 K 364/06)

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