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Quelle:

Finanzgericht Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.06.2007
Aktenzeichen: 9 K 1793/03

Schlagzeile:

Liquiditätsvorteil i.S.d. § 233a AO

Schlagworte:

Abgabenordnung, Liquiditätsvorteil, Unterschiedsbetrag, Verlustrücktrag, Zinsen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 50/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.9.2007):
Hat der Steuerpflichtige einen Liquiditätsvorteil i.S.d. § 233a AO erlangt, wenn bereits die zutreffende (endgültige) Körperschaftsteuerfestsetzung ohne Berücksichtigung von Verlustvor- und rückträgen zu keiner Körperschaftsteuerfestsetzung geführt hätte?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
AO § 233a Abs 2a; AO § 233a Abs 7; AO § 233a Abs 5
Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg , Entscheidung vom 12.6.2007 (9 K 1793/03)

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