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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.07.2007
Aktenzeichen: 3 K 93/03

Schlagzeile:

Berechnung der Vorsteuern nach Durchschnittssätzen durch eine Übersetzerin

Schlagworte:

Durchschnittssatz, Durchschnittssätze, Übersetzer, Umsatzsteuer, Vorsteuer

Wichtig für:

Freiberufler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen V R 66/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 19.10.2007):
Darf die Klägerin als Übersetzerin ihre Vorsteuern nach Durchschnittssätzen (2.6% Abschnitt A IV. Nr. 5 der Anlage zu § 70 Abs. 1 UStDV) ermitteln?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
UStG § 23 Abs 1 Nr 1; UStDV § 70 Abs 1; EWGRL 388/77 Art 24
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 18.7.2007 (3 K 93/03)

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