Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 04.10.2007
Aktenzeichen: IV A 4 - S 0623/07/0002

Schlagzeile:

Aussetzung der Vollziehung wegen möglicher Verfassungswidrigkeit der Neuregelung der Entfernungspauschale ab 2007

Schlagworte:

Aussetzung der Vollziehung, Entfernungspauschale, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Pendlerpauschale

Wichtig für:

Abgeordnete

Kurzkommentar:

Im Hinblick auf den BFH-Beschluss vom 23. August 2007 - VI B 42/07 – regelt das Bundesfinanzministerium Folgendes:

Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung, mit denen in Rechtsbehelfsverfahren gegen die Ablehnung der Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte, gegen die Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen oder gegen künftig ergehende Einkommensteuerbescheide für Veranlagungszeiträume ab 2007 begehrt wird, Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeits- oder Betriebsstätte über die Regelungen des § 9 Abs. 2 EStG und § 4 Abs. 5a Satz 4 EStG (in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007) hinaus auch für die ersten 20 Entfernungskilometer steuermindernd zu berücksichtigen, ist stattzugeben, wenn im Übrigen die Voraussetzungen des § 361 AO oder des § 69 Abs. 2 FGO erfüllt sind.

Die Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids kann auch zur vorläufigen Erstattung entrichteter Vorauszahlungen und anzurechnender Steuerabzugsbeträge führen (vgl. Nummer 4.6.1 vierter Absatz des Anwendungserlasses zu § 361 AO).

Das BMF-Schreiben vom 4. Mai 2007 (BStBl I S. 472) wird aufgehoben.

zur Suche nach Steuer-Urteilen