Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 04.10.2007 |
Aktenzeichen: | IV A 4 - S 0623/07/0002 |
Schlagzeile: |
Aussetzung der Vollziehung wegen möglicher Verfassungswidrigkeit der Neuregelung der Entfernungspauschale ab 2007
Schlagworte: |
Aussetzung der Vollziehung, Entfernungspauschale, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Pendlerpauschale
Wichtig für: |
Abgeordnete
Kurzkommentar: |
Im Hinblick auf den BFH-Beschluss vom 23. August 2007 - VI B 42/07 – regelt das Bundesfinanzministerium Folgendes:
Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung, mit denen in Rechtsbehelfsverfahren gegen die Ablehnung der Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte, gegen die Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen oder gegen künftig ergehende Einkommensteuerbescheide für Veranlagungszeiträume ab 2007 begehrt wird, Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeits- oder Betriebsstätte über die Regelungen des § 9 Abs. 2 EStG und § 4 Abs. 5a Satz 4 EStG (in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007) hinaus auch für die ersten 20 Entfernungskilometer steuermindernd zu berücksichtigen, ist stattzugeben, wenn im Übrigen die Voraussetzungen des § 361 AO oder des § 69 Abs. 2 FGO erfüllt sind.
Die Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids kann auch zur vorläufigen Erstattung entrichteter Vorauszahlungen und anzurechnender Steuerabzugsbeträge führen (vgl. Nummer 4.6.1 vierter Absatz des Anwendungserlasses zu § 361 AO).
Das BMF-Schreiben vom 4. Mai 2007 (BStBl I S. 472) wird aufgehoben.