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Quelle:

Hessisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Zwischenurteil
Datum: 14.05.2007
Aktenzeichen: 4 K 1716/04

Schlagzeile:

Abschreibung bei in Fertigbauweise errichteten Musterhäusern

Schlagworte:

Abschreibung, Abschreibungszeitraum, Absetzung für Abnutzung, Fertigbauweise, Fertighaus, Musterhaus, Nutzungsdauer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 47/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 19.10.2007):
Ist für Musterhäuser eines Fertigbauunternehmens eine – im Vergleich zur regelmäßigen Abschreibungsdauer des § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG (25 Jahre) – verkürzte Abschreibungsdauer (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) zugrunde zu legen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
KStG § 8 Abs 1; EStG § 7 Abs 4 S 1; EStG § 7 Abs 4 S 2
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht , Entscheidung vom 14.5.2007 (4 K 1716/04)

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