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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.07.2007
Aktenzeichen: IX R 2/05

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.04.2004
Aktenzeichen: 12 K 283/01

Schlagzeile:

Aufwendungen für ein Schadstoff-Gutachten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Schlagworte:

Gutachten, Schadstoff-Gutachten, Werbungskosten

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:

Aufwendungen für ein Schadstoff-Gutachten, das der Feststellung der durch einen Mieter verursachten Untergrund- und Boden-Verunreinigungen dient, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sein.

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