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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Information
Datum: 06.11.2007
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Bewertung der Vermögensarten im Rahmen der Reform der Erbschaftsteuer

Schlagworte:

Betriebsvermögen, Bewertung, Erbbaurecht, Erbschaftsteuer, Grundvermögen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium informiert über die Eckpunkte eines neuen Erbschaftsteuerrechts. Vorgestellt werden die Details der Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe zur Bewertung der Vermögensarten im Rahmen der Reform der Erbschaftsteuer.

Das Info-Papier ist wie folgt gegliedert:
I. Betriebsvermögen/Anteile an Kapitalgesellschaften
1. Allgemeines
2. Bewertung von Betriebsvermögen
3. Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
II. Grundvermögen
1. Allgemeines
2. Bewertung unbebauter Grundstücke
3. Bewertung bebauter Grundstücke
4. Bewertung der Sonderfälle
4.1. Erbbaurecht
4.2. Gebäude auf fremdem Grund und Boden
4.3. Grundstücke mit Gebäuden im Zustand der Bebauung
III. Land- und Forstwirtschaft
IV. Übriges Vermögen
1. Wertpapiere und Anteile an Kapitalgesellschaften
2. Kapitalforderungen und Schulden s
3. Wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen (z. B. Nießbräuche und Renten)
4. Gegenstände des Hausrats und andere bewegliche körperliche Gegenstände

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