Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.06.2007 |
Aktenzeichen: | 8 K 129/05 |
Schlagzeile: |
Besteuerung des Arbeitslohns eines Geschäftsführers einer belgischen b.v.b.a.
Schlagworte: |
Arbeitslohn, b.v.b.a., Belgien, DBA-Belgien, Doppelbesteuerung, Geschäftsführer
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 54/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.9.2007):
Fällt der Arbeitslohn eines Geschäftsführers einer belgischen b.v.b.a. unter Art. 16 DBA-Belgien und unterliegt deshalb der Arbeitslohn auch insoweit der Besteuerung in Belgien, als er auf Tätigkeiten außerhalb Belgiens entfällt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
DBA BEL Art 15; DBA BEL Art 16
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 28.6.2007 (8 K 129/05)