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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.03.2007
Aktenzeichen: 8 K 172/03

Schlagzeile:

Berechnung der tariflichen Einkommensteuer beim Zusammentreffen von außerordentlichen Einkünften mit dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften

Schlagworte:

Außerordentliche Einkünfte, Progressionsvorbehalt, Steuerberechnung, Tarifbegünstigung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 87/07 (Abgabe; alte Aktenzeichen: XI R 27/07, I R 32/07) sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Berechnung der tariflichen Einkommensteuer beim Zusammentreffen von außerordentlichen Einkünften im Sinne des § 34 Abs. 2 EStG mit dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften im Sinne des § 32b Abs. 1 EStG?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 32b Abs 1; EStG § 34
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 29.3.2007 (8 K 172/03)

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