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Quelle:

Bundesrat
Art des Dokuments: Drucksache
Datum: 30.11.2007
Aktenzeichen: 746/07

Schlagzeile:

Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Schlagworte:

Arbeitnehmerbeitrag, Beitragsnachweis, Beitragsverfahren, Datenübertragung, Hinzuverdienstgrenze, Insolvenzverwalter, Meldeverfahren, Mini-Job, Sozialversicherung, Sozialversicherungsausweis

Wichtig für:

Alle Steuerzahler, Rentner

Kurzkommentar:

Der Bundesrat hat am 30. November 2007 dem vom Deutschen Bundestag am 8. November 2007 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze zugestimmt.

Das Gesetz soll der Fortentwicklung von gesetzlichen Regelungen insbesondere im Verfahrensrecht der Sozialversicherung dienen, um diese an die Erfordernisse der betrieblichen Praxis in den Unternehmen und bei den Trägern anzupassen. In Fällen, in denen sich Vorschriften in der Praxis nicht bewährt haben, werden diese aufgehoben.

Insbesondere werden die Vorschriften zum Sozialversicherungsausweis zusammengefasst und die Sozialversicherungsausweis-Verordnung aufgehoben. Dabei wird die äußere Ausgestaltung des Ausweises auf die ausstellende Rentenversicherung unter dem Genehmigungsvorbehalt des Ministeriums übertragen. Außerdem wird klargestellt, dass Insolvenzverwalter in Insolvenzfällen eine gesetzlich festgelegte Meldeverpflichtung haben.

In verschiedenen Regelungen zum Melde- und Beitragsverfahren werden Regelungen zur Form und zum Zeitpunkt der Übermittlung der Beitragsnachweise festgelegt. Durch die Festlegung auf ein vollautomatisiertes Verfahren durch Datenübertragung und eines einheitlichen Zeitpunktes zur Übermittlung der Beitragsnachweise soll das Verfahren weiter vereinfacht werden.

Zudem werden die Aufsichtsrechte der Versicherungsträger gestärkt, die Verjährung von zu Unrecht entrichteten Beiträgen in Pflichtbeiträge auf vier Jahre verkürzt und Arbeitnehmerbeiträge im Insolvenzfall als Besitzstand des Arbeitnehmers gesichert.

Das Dokument enthält folgende Drucksachen:
- Bundesrats-Drucksache 746/07 (Beschluss) vom 30.11.2007 (Zustimmung des Bundesrats und Entschließungsantrag)
- Erläuterung des Bundesrats vom 30.11.2007
- Bundesrats-Drucksache 746/1/07 vom 15.11.2007 (Empfehlungen der Ausschüsse)
- Bundesrats-Drucksache 746/07 vom 09.11.07 (Gesetzesbeschluss des Bundestags vom 08.11.2007 – Drucksache 16/6540 – auf Basis der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales – Drucksache 16/6986 –)

Wichtig: Der Bundesrat hat eine Entschließung gefasst. Darin bittet er, schnellstmöglich die Hinzuverdienstgrenze für Rentner auf 400 Euro anzuheben, um künftig Missverständnisse und unverhältnismäßige Rückforderungen bzw. Rentenkürzungen zu vermeiden. Viele Rentner nähmen an, dass die Mini-Job-Grenze von 400 Euro auch als Zuverdienstgrenze für sie gelte. Die vom Bundesrat geforderte Anhebung diene sowohl dem Schutz der Betroffenen als auch erheblicher Verwaltungsvereinfachung.

Der Bundesrat hatte bereits in der Vergangenheit mehrfach eine Anhebung der Hinzuverdienstgrenze verlangt. In seiner Entschließung drückt er sein Bedauern darüber aus, dass diese Forderung erneut nicht berücksichtigt wurde. Zum Schutze der Betroffenen, aber auch für eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung, bittet der Bundesrat um eine schnelle Umsetzung und um das Aufgreifen der in den beiden Stellungnahmen vom 16. Februar 2007 (BR-Drs. 2/07 – Beschluss) und vom 21. September 2007 (BR-Drs. 543/07 - Beschluss) hierzu gemachten Anregungen.

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