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Quelle:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Art des Dokuments: Pressemitteilung
Datum: 04.12.2007
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Sozialversicherungsänderungsgesetz bringt viele Vereinfachungen

Schlagworte:

Bagatellgrenze, Beitragsnachweis, Beitragsverfahren, Ehrenamt, Entgeltersatzleistung, Entgeltfortzahlung, Insolvenz, Krankentagegeld, Meldeverfahren, Sozialversicherung, Sozialversicherungsänderungsgesetz, Sozialversicherungsausweis, Statusfeststellung

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert in einer Pressemitteilung über das Sozialversicherungsänderungsgesetz" (ausführlich: "Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze"), dem der Bundesrat am 30. November 2007 zugestimmt hat.

Folgende Neuregelungen werden erläutert:
1. Gleiche Versicherungspflicht nach Fortfall der Entgeltfortzahlung von gesetzlich Krankenversicherten und Beziehern von Krankentagegeld
2. Versicherungs- und Beitragspflicht bei Statusfeststellung mit Beginn der Beschäftigung
3. Zusammenfassung der Vorschriften zum Sozialversicherungsausweis und Aufhebung der Sozialversicherungsausweis-Verordnung
4. Keine Beitragspflicht auf steuerfreie Vergütungen von ehrenamtlich Tätigen
5. Einführung einer Bagatellgrenze bei der Berechnung des Nettoentgeltes bei Bezug von Entgeltersatzleistungen
6. Meldeverpflichtung von Insolvenzverwaltern in Insolvenzfällen
7. Zwingende automatisierte Rückmeldungen an die Arbeitgeber im vollautomatisierten Melde- und Beitragsverfahren
8. Festlegung eines einheitlichen Zeitpunkts zur Übermittlung der Beitragsnachweise
9. Statusfeststellung von beschäftigten Kindern von Amts wegen
10. Sicherung der Arbeitnehmerbeiträge im Insolvenzfall als Besitzstand des Arbeitnehmers
11. Umstellung der Meldungen für Versicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen auf Datenübertragung
12. Einführung der Option eines automatisierten Meldeverfahrens für das Zahlstellenverfahren bei Versorgungsbezügen
13. Sicherung zu Unrecht entrichteter Beiträge als Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung
14. Eingeschränkte Beitragsfreiheit für steuerfreie Umlagen nach § 3 Nr. 56 Einkommensteuergesetz
15. Entgeltunterlagen auch für die Sozialversicherung zukünftig auf maschinell verwertbaren Datenträgern
16. Voraussetzungen für die Integration der See-Krankenkasse in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See geschaffen
17. Einheitliche Entgeltbescheinigung für alle Beschäftigten nun möglich
18. Einheitliche Erstattung der Aufstockungsleistung als Pflichtleistung
19. Übernahme von Kosten für gehörlose und hörbehinderte Menschen im Sozialleistungsverfahren

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