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Quelle:

Finanzgericht Bremen
Art des Dokuments: Gerichtsbescheid
Datum: 19.07.2007
Aktenzeichen: 4 K 69/05 (6)

Schlagzeile:

Berücksichtigung der Unterhaltspflicht des verheirateten studierenden Sohnes gegenüber seiner Ehefrau bei der Ermittlung des Kindergeld-Grenzbetrags

Schlagworte:

Ehefrau, Eigene Einkünfte, Grenzbetrag, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltspflicht

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 72/07 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2007):
Ist bei der Ermittlung des Grenzbetrages nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG die Unterhaltspflicht des verheirateten studierenden Sohnes gegenüber seiner vermögenslosen und einkunftslosen Ehefrau zu berücksichtigen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 32 Abs 4 S 2; EStG § 70 Abs 4; GG Art 3
Vorgehend: Finanzgericht Bremen, Entscheidung vom 19.7.2007 (4 K 69/05 (6))

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