Quelle: |
Finanzgericht Bremen |
Art des Dokuments: | Gerichtsbescheid |
Datum: | 19.07.2007 |
Aktenzeichen: | 4 K 69/05 (6) |
Schlagzeile: |
Berücksichtigung der Unterhaltspflicht des verheirateten studierenden Sohnes gegenüber seiner Ehefrau bei der Ermittlung des Kindergeld-Grenzbetrags
Schlagworte: |
Ehefrau, Eigene Einkünfte, Grenzbetrag, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltspflicht
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 72/07 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2007):
Ist bei der Ermittlung des Grenzbetrages nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG die Unterhaltspflicht des verheirateten studierenden Sohnes gegenüber seiner vermögenslosen und einkunftslosen Ehefrau zu berücksichtigen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 32 Abs 4 S 2; EStG § 70 Abs 4; GG Art 3
Vorgehend: Finanzgericht Bremen, Entscheidung vom 19.7.2007 (4 K 69/05 (6))