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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.08.2007
Aktenzeichen: 17 K 2330/06 E

Schlagzeile:

Schuldzinsenabzug bei kreditfinanzierten Lebensversicherungsbeiträgen

Schlagworte:

Darlehen, Darlehenszinsen, Finanzierung, Kapitallebensversicherung, Kredit, Lebensversicherung, Schuldzinsen, Werbungskosten, Zinsen

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 62/07 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.11.2007):
Sind Zinsen für Darlehen zur Finanzierung von Beiträgen für Kapitallebensversicherungen, welche der Besicherung von Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungskosten vermieteter Immobilien dienen, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 21.8.2007 (17 K 2330/06 E)

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