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Quelle:

Gesetzgeber Bund
Art des Dokuments: Gesetz
Datum: 23.12.2007
Aktenzeichen: BGBl 2007 I S. 3254

Schlagzeile:

22. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)

Schlagworte:

22. BAföGÄndG, Altenpflege, Auslandsstudium, BaföG, Bildungskredit, Bundesausbildungsförderungsgesetz, Grundsicherung, Hinzuverdienstgrenze, Hochschule, Kinderbetreuungszuschlag, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Orientierungsphase, Praktikum, Studienkredit, Studium, Universität

Wichtig für:

Alle Steuerzahler, Studenten

Kurzkommentar:

Das 22. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG) vom 23. Dezember 2007 ist am 31. Dezember 2007 im Bundesgesetzblatt 2007 Teil I Nr. 70, Seiten 3254 ff. bekannt gegeben worden. Damit können die ersten der darin vorgesehenen Verbesserungen Anfang 2008 in Kraft treten.

Änderungen ab Januar 2008:

Auszubildende mit Kindern können während der Ausbildung einen Kinderbetreuungszuschlag zusätzlich zu ihrem Bedarfssatz erhalten. Er wird pauschal als Vollzuschuss bezahlt und beträgt für das erste Kind 113 € monatlich. Für jedes weitere Kind kommen 85 € im Monat hinzu. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Dafür entfällt der Kinderteilerlass beim Darlehensanteil Studierender nach einer Übergangszeit von zwei Jahren nach Inkrafttreten.

Zur Integration von Auszubildenden mit Migrationshintergrund wird die Förderungsberechtigung nach dem BAföG erleichtert. Ausländische Auszubildende, die eine langfristige Aufenthaltsberechtigung haben oder die schon lange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, erhalten BAföG auch ohne Anknüpfung an eine vorherige Mindesterwerbsdauer der Eltern.

Die Internationalisierung wird gestärkt durch den Wegfall der obligatorischen Orientierungsphase an einer deutschen Hochschule. Damit sind Studierende nicht mehr zum Studienbeginn in Deutschland gezwungen, sondern können auch für vollständig im europäischen Ausland (EU-Staaten und Schweiz) absolvierte Ausbildungsgänge BAföG erhalten. Die bisher als Vollzuschuss geleisteten Auslandsförderungsbestandteile werden Studierenden künftig – wie die Inlandsförderung auch – mit hälftigem Darlehensanteil gewährt. Gefördert werden außerdem auch Praktika außerhalb Europas.

Änderungen ab Herbst 2008:

Die folgenden Neuerungen werden mit Schuljahres- und Semesterbeginn am 1. Oktober 2008 wirksam.

Der Förderungshöchstsatz nach dem BAföG steigt von 585 € auf 643 € pro Monat.

Die Freibeträge für Eltern erhöhen sich von 1.440 € auf 1.555 €. Nach Angaben der Bundesregierung werden dadurch zukünftig 18,5 % mehr Studierende, Schülerinnen und Schüler gefördert.

Die Hinzuverdienstgrenze für alle Auszubildenden wird auf die Höhe der auch für sog. Minijobs geltenden Grenze von 400 € monatlich ausgedehnt. Bis zu dieser Höhe bleibt ein Verdienst somit anrechnungsfrei. Bafög-Geförderten ist es also leichter möglich, eigenes Geld zur staatlichen Förderung hinzuzuverdienen.

Eine Änderung im Altenpflegegesetz stellt sicher, dass die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungsvergütung im Bereich der Altenpflegeberufe künftig nicht mit Hinweis auf mögliche BAföG-Förderung verweigert werden darf.

Eine Änderung im SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) soll bewirken, dass die grundsätzliche Ausschlussregelung von Arbeitsuchenden, die eine dem Grunde nach mit BAföG förderungsfähige Ausbildung absolvieren, geöffnet wird. Das heißt, dass das Arbeitslosengeld im Einzelfall wenigstens dann zu leisten ist, wenn eine BAföG-Förderung wegen Überschreitung der Altersgrenze ausscheidet.

Hintergrund: Jeder vierte Studierende in der Regelstudienzeit erhält heute Förderung nach dem BAföG. Der durchschnittliche Förderungsbetrag blieb in den letzten Jahren praktisch konstant und lag bei den Schülern zuletzt bei 304 €, bei den Studierenden bei 375 €. Im Vergleich zu 2005 fast gleich geblieben ist mit 47 % der Anteil der Vollgeförderten.

Neben dem BAfÖG wird mit dem Bildungskredit ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Unterstützung in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen angeboten. Aber auch diejenigen, deren Eltern die Ausbildungskosten finanziell tragen könnten, haben seit Frühjahr 2006 die Möglichkeit, selbst ihr Studium zu finanzieren über einen Studienkredit, den die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu günstigen Konditionen anbietet. Auch Kindern aus einkommensschwachen Familien steht der Studienkredit zur ergänzenden Finanzierung je nach eigenem Bedürfnis offen.

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