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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.08.2007
Aktenzeichen: V R 14/05

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.12.2004
Aktenzeichen: 4 K 220/02

Schlagzeile:

BFH lockert Kriterien für die nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen

Schlagworte:

Betriebsvermögen, Geschäftsveräußerung, Geschäftsveräußerung im Ganzen, Umsatzsteuer, Wesentliche Betriebsgrundlage

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

1. Die nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG setzt voraus, dass die übertragenen Vermögensgegenstände die Fortsetzung einer bisher durch den Veräußerer ausgeübten Tätigkeit ermöglichen. Eine Geschäftsveräußerung liegt auch dann vor, wenn der Erwerber den von ihm erworbenen Geschäftsbetrieb in seinem Zuschnitt ändert oder modernisiert.

2. Die Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen und die Möglichkeit zur Unternehmensfortführung ohne großen finanziellen Aufwand ist keine eigenständige Voraussetzung für die Nichtsteuerbarkeit, sondern im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigen, aus der sich ergibt, ob das übertragene Unternehmensvermögen als hinreichendes Ganzes die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht (Fortführung von BFH-Urteil vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665).

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