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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.08.2007
Aktenzeichen: I R 78/06

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.09.2006
Aktenzeichen: 15 K 457/05 F

Schlagzeile:

Erstmalige Feststellung des Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art - Berücksichtigung von Einlagen zum Ausgleich von Verlusten

Schlagworte:

Anfangsbestand, Betrieb gewerblicher Art, Einlagekonto, Körperschaftsteuer, Systemwechsel, Verlust

Wichtig für:

Kommunen

Kurzkommentar:

Einlagen, die eine Trägerkörperschaft ihrem Betrieb gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit unter Geltung des Anrechnungsverfahrens zum Ausgleich von Verlusten zugeführt hat, erhöhen nicht den Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos .

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