Quelle: |
Bundesministerium der Justiz |
Art des Dokuments: | Referentenentwurf |
Datum: | 24.01.2008 |
Aktenzeichen: |
Schlagzeile: |
Referentenentwurf eines Gesetzes zum Internationalen Privatrecht der Gesellschaften, Vereine und juristischen Personen
Schlagworte: |
Gesellschaft, Gesetzentwurf, Internationales Privatrecht, juristische Person, Niederlassungsfreiheit, Privatrecht, Referentenentwurf, Verein
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler, Vereine
Kurzkommentar: |
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zum Internationalen Privatrecht der Gesellschaften, Vereine und juristischen Personen auf den Weg gebracht.
Hintergrund: Für grenzüberschreitend tätige Gesellschaften, Vereine und juristische Personen ist von erheblicher Bedeutung, welches nationale Recht auf ihre Organisation anzuwenden ist. Im Internationalen Privatrecht existieren Vorschriften für natürliche Personen und Rechtsgeschäfte sowie für das Sachen-, Familien- und Erbrecht. Dagegen gab es bislang keine geschriebenen Regelungen für Gesellschaften und andere Zusammenschlüsse. In der Rechtspraxis wurde lange Zeit an den Verwaltungssitz der Gesellschaft und das dort geltende Recht angeknüpft. Dies steht jedoch im Widerspruch zu der innerhalb der Europäischen Union gewährleisteten Niederlassungsfreiheit (Artikel 43 und 48 EG-Vertrag). Danach ist eine in einem Mitgliedstaat wirksam gegründete Gesellschaft auch im Staat ihres tatsächlichen Sitzes als rechts- und parteifähig anzusehen.
Zukünftig sollen diese europarechtlichen Vorgaben im deutschen Recht verankert werden. Zugleich wird den Unternehmen bei der Gestaltung ihrer gesellschaftsrechtlichen Strukturen mehr Flexibilität und Mobilität ermöglicht. Ferner lässt sich für den Rechtsverkehr das anzuwendende Recht sicher bestimmen.