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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.08.2007
Aktenzeichen: IX R 17/07

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.02.2007
Aktenzeichen: 10 K 1875/03

Schlagzeile:

Auch Angehörigen steht es frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander steuerlich möglichst günstig zu gestalten

Schlagworte:

Angehörige, Darlehen, Einkünfteerzielungsabsicht, Einkünfteumqualifizierung, Finanzierung, Gestaltungsmissbrauch, Liebhaberei, Schuldzinsen, Verträge mit Angehörigen, Zinsen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Es steht auch Angehörigen frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander steuerlich möglichst günstig zu gestalten. Ein Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO ist aber gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die - gemessen an dem angestrebten Ziel - unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist.

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