Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 29.08.2007 |
Aktenzeichen: | IX R 17/07 |
Vorinstanz: |
FG Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.02.2007 |
Aktenzeichen: | 10 K 1875/03 |
Schlagzeile: |
Auch Angehörigen steht es frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander steuerlich möglichst günstig zu gestalten
Schlagworte: |
Angehörige, Darlehen, Einkünfteerzielungsabsicht, Einkünfteumqualifizierung, Finanzierung, Gestaltungsmissbrauch, Liebhaberei, Schuldzinsen, Verträge mit Angehörigen, Zinsen
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Es steht auch Angehörigen frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander steuerlich möglichst günstig zu gestalten. Ein Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO ist aber gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die - gemessen an dem angestrebten Ziel - unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist.