Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.12.2007 |
Aktenzeichen: | 11 K 679/05 E |
Schlagzeile: |
Nachholung versehentlich unterlassener Abschreibung bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns
Schlagworte: |
Abschreibung, Absetzung für Abnutzung, Betriebsvermögen, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Nachholung, Restbuchwert, Überschussrechnung, Veräußerungsgewinn
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Die Nachholung versehentlich unterlassener Abschreibung ist bei der Ermittlung des Restbuchwertes möglich.
Das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 3/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 19.3.2008):
Kann unterlassene Abschreibung (AfA) bei einem Wirtschaftsgut des notwendigen Betriebsvermögens im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nachgeholt werden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 4 Abs 3; EStG § 7; EStG § 11 Abs 2
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2007 (11 K 679/05 E)