Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.10.2006
Aktenzeichen: 13 K 6500/04 E

Schlagzeile:

Ein auf Grund der Auflösung einer GmbH entstandene Auflösungsverlust wird in dem Jahr berücksichtigt, in dem er entstanden ist.

Schlagworte:

Auflösung, Auflösungsverlust, Entstehung, GmbH, Verlust, Zeitpunkt

Wichtig für:

GmbH-Geschäftsführer

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 100/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 18.1.2008):
Grundsätze für die Realisierung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG ?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 17 Abs 4; GmbHG § 60 Abs 1 Nr 2
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 4.10.2006 (13 K 6500/04 E)

zur Suche nach Steuer-Urteilen