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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.09.2007
Aktenzeichen: 9 K 4007/06 K

Schlagzeile:

Zurechnung von Ausgleichszahlungen des Organträgers an außenstehenden Anteilseigner bei Organgesellschaft

Schlagworte:

Anteilseigner, Ausgleichszahlung, Körperschaftsteuer, Organgesellschaft, Organschaft, Organträger, Zurechnung

Wichtig für:

Kapitalgesellschaften

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 1/08 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 19.6.2008):
1. Zurechnung von Ausgleichszahlungen des Organträgers an außenstehenden Anteilseigner bei Organgesellschaft nach § 16 KStG?
2. Zeitliche Zuordnung von Einkommen nach §§ 14 ff. KStG?
3. Änderung eines Körperschaftsteuerbescheides nach § 174 Abs. 4 AO nach vorangehender Änderung zur selben Problematik?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
KStG § 16; KStG § 17; AktG § 304; AktG § 307; AO § 174 Abs 4
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 21.9.2007 (9 K 4007/06 K)

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