Quelle: |
Bundesministerium der Justiz |
Art des Dokuments: | Regierungsentwurf |
Datum: | 30.01.2008 |
Aktenzeichen: |
Schlagzeile: |
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts
Schlagworte: |
Erbausgleich, Erbrecht, Pflege, Pflichtteil, Stundung, Testierfreiheit, Verjährung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Bundeskabinett hat am 30. Januar 2008 die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegte Reform des Erb- und Verjährungsrechts beschlossen.
Das Erbrecht soll an neue gesellschaftliche Entwicklungen und geänderte gesellschaftliche Wertvorstellungen angepasst werden. Die familiäre Verantwortung innerhalb der Familien, auf der das Pflichtteilsrecht beruht, soll dabei erhalten bleiben – eine Mindestbeteiligung der Kinder am Nachlass ihrer Eltern kann grundsätzlich nicht entzogen werden. Zugleich soll die Testierfreiheit gestärkt werden, damit jeder Einzelne sein Vermögen nach seinen Vorstellungen verteilen kann.
Die wichtigsten Punkte der Reform:
- Modernisierung der Pflichtteilsentziehungsgründe
- Maßvolle Erweiterung der Stundungsgründe
- Gleitende Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch
- Bessere Honorierung von Pflegeleistungen beim Erbausgleich
- Abkürzung der Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen