Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | Entwurf |
Datum: | 20.02.2008 |
Aktenzeichen: | IV B 7 - G 1422/07/0006 |
Schlagzeile: |
Entwurf eines Anwendungserlasses zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung (§ 8 Nr. 1 GewStG)
Schlagworte: |
Bauzeitzinsen, Erbbauzins, Finanzierung, Forfaitierung, Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Kredit, Miet- und Pachtzinsen, Miete, Organschaft, Pacht, Schuldzinsen, Stille Gesellschaft, Teilwertabschreibung, Zinsen, Zins-Swap-Geschäft
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf eines gleich lautenden Anwendungserlasses der obersten Finanzbehörden der Länder zur Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 GewStG in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vorgelegt.
Bis zum 14. März 2008 findet eine schriftliche Anhörung der Spitzenorganisationen und Verbände zum Entwurf des Anwendungsschreiben statt.
Hintergrund: Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurden u.a. die bisherigen Regelungen in § 8 Nr. 1 bis 3 und 7 GewStG a. F. zur Hinzurechnung von Entgelten für die Nutzung von Betriebskapital durch die Regelung des § 8 Nr. 1 GewStG ersetzt. Die Änderungen sind erstmals für den Erhebungszeitraum 2008 anzuwenden (§ 36 Abs. 5a GewStG).
Gliederung des Entwurfs:
I. Allgemeine Hinweise
1. Allgemeine Grundsätze zur Anwendung bestehender Richtlinien zu § 8 GewStG
2. Hinzurechnung von gewinnmindernden Aufwendungen
3. Hinzurechnung unabhängig von der gewerbesteuerlichen Behandlung beim Überlasser des Betriebskapitals
4. Aufteilung gemischter Verträge
5. Folgen der Einordnung der Nutzungsüberlassung als Übergang des wirtschaftlichen Eigentums
II. Einzeltatbestände des § 8 Nr. 1 GewStG
1. Hinzurechnung von Entgelten für Schulden nach § 8 Nr. 1 Buchstabe a GewStG
a) Allgemein
b) Durchlaufende Kredite
c) Aufzinsungsbeträge nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 und 3a EStG
d) Aktivierung von Bauzeitzinsen und von Erbbauzinsen als Anschaffungs- oder Herstellungskosten
e) Zins-Swap-Geschäfte
f) Skonti und ähnliche Abzüge bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
g) Verkauf von anderen Geldforderungen
h) Teilwertabschreibung
i) Nebenkosten bei der. Forfaitierung
j) Forfaitierung von Ansprüchen aus schwebenden Verträgen
k) Hinzurechnung bei Versicherungsunternehmen
2. Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchstabe b GewStG
a) Renten und dauernde Lasten
b) Aufwendungen für Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung
3. Hinzurechnung von Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters nach § 8 Nr. 1 Buchstabe c GewStG
4. Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter nach § 8 Nr. 1 Buchstabe d und e GewStG
a) Allgemein
b) Abgrenzung der Mietverträge über unbewegliche Wirtschaftsgüter zu Mietverträgen über bewegliche Wirtschaftsgüter
c) Abgrenzung der Miete und Pacht zu übrigen Überlassungsverhältnissen
5. Hinzurechnung von Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von
Rechten nach § 8 Nr. 1 Buchstabe f GewStG
a) Allgemein
b) Zahlungen an juristische Personen des öffentlichen Rechts für überlassene Rechte
c) Zeitlich befristete Überlassung von Rechten
d) Voraussetzungen für das Vorliegen von „Durchleitungsrechten“
e) Ausnahmeregelung des § 8 Nr. 1 Buchstabe f Satz 2 GewStG
6. Freibetrag nach § 8 Nr. 1 GewStG
a) Bemessungsgrundlage
b) Organschaft
c) Umstellung des Wirtschaftsjahrs
d) Abwicklung und Insolvenz