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Quelle:

Deutscher Bundestag
Art des Dokuments: Drucksache
Datum: 04.12.2007
Aktenzeichen: 16/7409

Schlagzeile:

Probleme mit der Einführung des Steueridentifikationsmerkmals

Schlagworte:

Bundeszentralamt für Steuern, BZSt, Datenschutz, Identifikationsmerkmal, Identifikationsnummer, Lohnsteuerkarte, Meldedaten, Steueridentifikationsmerkmal, Steuerumgehung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 30.11.2007 namens der Bundesregierung die Kleine Anfrage der FDP-Faktion (Bundestagsdrucksache 16/7201) zu Problemen mit der Einführung des Steueridentifikationsmerkmals beantwortet. Die Antwort wurde mit der Bundestagsdrucksache 16/7409 vom 04.12.2007 veröffentlicht.

Die Vorbemerkung der Fragesteller lautet:
Mit dem Jahressteuergesetz 2003 hat die Bundesregierung die Einführung der so genannten Steueridentifikationsnummer beschlossen. Auch wenn der Beschluss bereits vier Jahre zurückliegt, so bereitet die Einführung nach wie vor erhebliche Schwierigkeiten.

Die folgenden Fragen beantwortet das Bundesfinanzministerium:
1. Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die bisher im Zusammenhang mit der Steueridentifikationsnummer aufgelaufenen Kosten?
2. Welche einmaligen und laufenden Kosten entstehen im neu geschaffenen Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bei der Einführung der Steueridentifikationsnummer?
3. Wie teilen sich die bisher entstandenen Kosten im Zusammenhang mit der Einführung der Steueridentifikationsnummer auf Bund, Länder und Kommunen auf?
4. Mit welchen Steuermehreinnahmen aufgrund der Verhinderung von Steuerumgehung rechnet die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Einführung der Steueridentifikationsnummer?
5. Welche Gründe sind nach Ansicht der Bundesregierung ausschlaggebend für die verzögerte Einführung der Steueridentifikationsnummer?
6. Mit welchen zusätzlichen Kosten bei Bund, Ländern und Kommunen rechnet die Bundesregierung durch die verzögerte Einführung der Steueridentifikationsnummer?
7. Ist die Bundesregierung bereit, durch die verzögerte Einführung der Steueridentifikationsnummer insbesondere bei den Kommunen entstandene bzw. entstehende Mehrkosten zu übernehmen, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Haltung?
8. Wer ist nach Ansicht der Bundesregierung für die Verzögerung verantwortlich, und welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um weitere Verzögerungen zu vermeiden?
9. Haben die deutschen Meldeämter die Daten rechtzeitig und im rechten Format zur Verfügung gestellt, und wenn nein, warum nicht?
10. Wie findet der Abgleich der Daten technisch statt, und welche Probleme hinsichtlich der Kompatibilität von Daten sind aufgetreten bzw. können auftreten?
11. Wie oft und wann hat die Bundesregierung die Kommunen und insbesondere die betroffenen Meldebehörden über den Stand der Einführung des Steueridentifikationsmerkmals informiert?
12. Wie sieht der aktuelle Zeitplan der Bundesregierung für die Einführung der Steueridentifikationsnummer aus, und wann werden die Einzelphasen jeweils umgesetzt sein?
13. Wie viele Stellen wurden im Zusammenhang mit der Steueridentifikationsnummer bei Bund, Ländern und Kommunen zusätzlich geschaffen?
14. Wie viele Konfliktnachrichten sind bislang an die Kommunen verschickt worden, und mit welchem zusätzlichen Personalbedarf auf Seiten der Kommunen zur Bearbeitung derselben rechnet die Bundesregierung?
15. Bis wann werden die Konfliktmeldungen im Zusammenhang mit der erstmaligen Erhebung der Steueridentifikationsnummer seitens des BZSt und der Meldeämter bearbeitet sein?
16. Hält die Bundesregierung an dem Termin für den Wegfall der Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 weiter fest?
17. Mit welchen Kosteneinsparungen für die Kommunen rechnet die Bundesregierung durch den Wegfall der Lohnsteuerkarten?
18. Wie begegnet die Bundesregierung den erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken für die Bürgerinnen und Bürger bei der Einführung der Steueridentifikationsnummer?
19. Wie und wann hat die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger über die Einführung der Steueridentifikationsnummer informiert?
20. Falls noch keine Information über die Datenerfassung und Zuweisung einer lebenslang gültigen Identifikationsnummer jedes Bürgers erfolgte, wann will die Bundesregierung dies wie nachholen?

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