Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Deutscher Bundestag
Art des Dokuments: Drucksache
Datum: 05.10.2007
Aktenzeichen: 16/6581

Schlagzeile:

Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen im Ausland

Schlagworte:

Ausland, EU-Ausland, EWR, Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Haushaltsnahe Dienstleistungen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 02.10.2007 namens der Bundesregierung die Kleine Anfrage der FDP-Faktion (Bundestagsdrucksache 16/6464) zur Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen im Ausland beantwortet. Die Antwort wurde mit der Bundestagsdrucksache 16/6581 vom 05.10.2007 veröffentlicht.

Die Vorbemerkung der Fragesteller lautet:
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2008 plant die Bundesregierung die Ausdehnung der Steuervergünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen auch auf Haushalte in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum.

Hinweis: Die geplante Neuregelung ist mittlerweile durch das Jahressteuergesetz 2008 umgesetzt worden. Sie ist rückwirkend in allen noch offenen Fällen anzuwenden.

Die folgenden Fragen beantwortet das Bundesfinanzministerium:

1. Wie viele in Deutschland Steuerpflichtige haben nach Schätzung der Bundesregierung Wohnsitze im europäischen Ausland?
2. Wie viele der in Deutschland Steuerpflichtigen unterhalten einen Wohnsitz im europäischen Ausland, und wie verteilen sich diese auf die einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union?
3. Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung das durchschnittliche Einkommen der Personen mit einem Wohnsitz im europäischen Ausland, und wie stellt sich dieses im Vergleich zu dem allgemeinen Durchschnittseinkommen in Deutschland dar?
4. In wie vielen Fällen wird nach Einschätzung der Bundesregierung die Steuervergünstigung für im europäischen Ausland erbrachte haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht, und welche finanzielle Auswirkungen ergeben sich daraus?
5. Wie viele Arbeitsplätze sind nach Ansicht der Bundesregierung durch die steuerliche Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen in Deutschland entstanden, und wie viele Arbeitsplätze werden durch die geplante Änderung des § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG)
a) in Deutschland,
b) im europäischen Ausland
entstehen?
6. Auf welchen Wert beziffert die Bundesregierung die jährlich an diesen Wohnsitzen erbrachten haushaltsnahen Dienstleistungen, und wie verteilen diese sich auf die einzelnen EU-Mitgliedsländer?
7. Auf Grundlage welcher Wechselkurse soll der Wert der im europäischen Ausland erbrachten haushaltsnahen Dienstleistungen in den Ländern ermittelt werden, in denen der Euro noch nicht eingeführt wurde?
8. Wie sollen die Voraussetzungen der Steuervergünstigung bei in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ausgeführten haushaltsnahen Dienstleistungen nachgewiesen werden?
9. Wie schätzt die Bundesregierung die Missbrauchsmöglichkeiten bzw. -anfälligkeit der Neuregelung des § 35a EStG bedingt durch die Ausweitung der Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistung ein?
10. Welche Vorkehrungen wird die Bundesregierung treffen, um einen entsprechenden Missbrauch zu verhindern?

zur Suche nach Steuer-Urteilen