Quelle: |
Finanzgericht Berlin-Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 29.01.2008 |
Aktenzeichen: | 6 K 6351/05 B |
Schlagzeile: |
Maßstab für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags nach Sitzverlegung mit Änderung des Unternehmensgegenstands
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Gewerbesteuer, Gewerbesteuermessbetrag, Gewerbesteuerzerlegung, Sitz, Sitzverlegung, Verlegung, Zerlegung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 18/08 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 19.6.2008):
Ist bei Sitzverlegung mit Änderung des Unternehmensgegenstandes der Arbeitslohn als unbilliger Maßstab für die Gewerbesteuerzerlegung anzusehen und deshalb eine zeitanteilige Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrages geboten?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Sonstige Person
GewStG § 29; GewStG § 33
Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg , Entscheidung vom 29.1.2008 (6 K 6351/05 B)