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Quelle:

Finanzgericht Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.01.2008
Aktenzeichen: 6 K 6351/05 B

Schlagzeile:

Maßstab für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags nach Sitzverlegung mit Änderung des Unternehmensgegenstands

Schlagworte:

Arbeitslohn, Gewerbesteuer, Gewerbesteuermessbetrag, Gewerbesteuerzerlegung, Sitz, Sitzverlegung, Verlegung, Zerlegung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 18/08 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 19.6.2008):
Ist bei Sitzverlegung mit Änderung des Unternehmensgegenstandes der Arbeitslohn als unbilliger Maßstab für die Gewerbesteuerzerlegung anzusehen und deshalb eine zeitanteilige Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrages geboten?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Sonstige Person
GewStG § 29; GewStG § 33
Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg , Entscheidung vom 29.1.2008 (6 K 6351/05 B)

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