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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.02.2008
Aktenzeichen: 8 K 4007/06

Schlagzeile:

Voraussetzungen für die Änderung von Bescheiden nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO

Schlagworte:

Änderung, Aufhebung, Berichtigung, Folgebescheid, Grundlagenbescheid, Korrektur, Negativer Feststellungsbescheid, Steuerbescheid, Verjährung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Finanzgericht Köln nimmt Stellung zu den Voraussetzungen für die Änderung von Bescheiden nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO (2. Rechtsgang zu BFH-Urteil vom 24. Mai 2006 I R 93/05).

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 23/08 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 19.6.2008):
Ist in der Aufhebung eines Feststellungsbescheids aus formellen Gründen (Verjährung) ein negativer Feststellungsbescheid zu sehen mit der Folge, dass das Festsetzungsfinanzamt in eigener Zuständigkeit die streitigen Beteiligungseinkünfte überprüfen könnte?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 1; AO § 171 Abs 10
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 26.2.2008 (8 K 4007/06)

Hinweis: Die Revision wurde mit Rücksicht auf das anhängige Revisionsverfahren X R 3/07 zugelassen.

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