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Quelle:

Bundeszentralamt für Steuern
Art des Dokuments: Information
Datum: 20.03.2008
Aktenzeichen: Newsletter Familienleistungsausgleich 03/2008_1

Schlagzeile:

Anwendung des BFH-Urteils zum Anspruch auf Kindergeld trotz Vollzeiterwerbstätigkeit

Schlagworte:

Eigene Einkünfte, Grenzbetrag, Kindergeld, Vollzeiterwerbstätigkeit

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Mit Urteil vom 16.11.2006 (Aktenzeichen III R 15/06) hat der BFH über die Berücksichtigung eines Kindes während einer Erwerbstätigkeit entschieden:
Geht das Kind in dem Zeitraum, in dem es die gesetzlichen Voraussetzungen eines Berücksichtigungstatbestands i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a bis c EStG erfüllt, einer Erwerbstätigkeit nach und übersteigen seine gesamten Einkünfte und Bezüge den (anteiligen) Jahresgrenzbetrag nicht, besteht ein Anspruch auf Kindergeld unabhängig davon, ob es sich bei der Erwerbstätigkeit um eine Vollzeiterwerbstätigkeit handelt (Änderung der Rechtsprechung).

Das Bundeszentralamt für Steuern informiert darüber, dass zur Auslegung des Urteils mit dem Bundesministerium der Finanzen eine Abstimmung stattgefunden hat. Die Fachaufsicht will im kommenden Newsletter darüber informieren, wie in Fällen erwerbstätiger Kinder das Vorliegen der Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a bis c EStG zu prüfen ist.

Weitere Themen des „Newsletter Familienleistungsausgleich Ausgabe März 2008“:
- Arbeitslosengeld II und Anspruch auf Kindergeld
- Zeitraum der Suche nach einer Stelle zur Ableistung eines Freiwilligendienstes
- Beginn des Zivildienstverhältnisses (DA-FamEStG 63.3.2.6 Abs. 3 Satz 3)

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