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Quelle:

Bundeszentralamt für Steuern
Art des Dokuments: Information
Datum: 20.03.2008
Aktenzeichen: Newsletter Familienleistungsausgleich 03/2008_4

Schlagzeile:

Kindergeld: Beginn des Zivildienstverhältnisses ab Mai 2008 grundsätzlich zum Monatsersten

Schlagworte:

Beginn, Kindergeld, Zivildienst

Wichtig für:

Familien, Zivildienstleistende

Kurzkommentar:

Das Bundeszentralamt für Steuern informiert über den Beginn des Zivildienstverhältnisses (DA-FamEStG 63.3.2.6 Abs. 3 Satz 3).

Hintergrund: Das Bundesamt für den Zivildienst hat zum 01.04.2008 die Praxis der Bundeswehr übernommen und beruft Zivildienstpflichtige grundsätzlich zum Monatsersten ein. Die Änderung der Einberufungspraxis wird sich erstmals im Mai 2008 auswirken. Diese Neuregelung gilt nur, wenn es sich um eine erste Dienstzeit handelt. Sofern Vordienstzeiten (Dienstzeiten bei der Bundeswehr, Dienstleistung in Abschnitten) bestehen, bleibt es bei einer Einberufung zum ersten Werktag.

Weitere Themen des „Newsletter Familienleistungsausgleich Ausgabe März 2008“:
1. Vollzeiterwerbstätigkeit
2. Arbeitslosengeld II und Anspruch auf Kindergeld
3. Zeitraum der Suche nach einer Stelle zur Ableistung eines Freiwilligendienstes

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