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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.03.2008
Aktenzeichen: 2 K 2106/06 E

Schlagzeile:

Ausübung des bilanzsteuerlichen Bewertungswahlrechts durch die aufnehmende Personengesellschaft für den Veräußerungspreis des Einbringenden bei einer Einbringung

Schlagworte:

Änderung, Betriebsvermögen, Bilanz, Bilanzierung, Einbringung, Eröffnungsbilanz, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Praxis, rückwirkendes Ereignis

Wichtig für:

Personengesellschaften

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 12/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.7.2008):
Zwingender Ansatz des Wertes, den die Personengesellschaft für eingebrachtes Betriebsvermögen in der Eröffnungsbilanz ausweist als Veräußerungspreis bei dem Einbringenden nach § 24 Abs. 3 Satz 1 UmwStG - Handelt es sich bei dem Ansatz in der Eröffnungsbilanz bzw. bei der Einreichung der Bilanz beim Finanzamt um ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2; EStG § 16; UmwStG § 24 Abs 2 S 1; UmwStG § 24 Abs 3 S 1
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 14.3.2008 (2 K 2106/06 E)

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