Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.03.2008 |
Aktenzeichen: | 11 K 2626/06 E |
Schlagzeile: |
Zeitpunkt, ab dem ein gesellschaftsrechtlicher Einziehungsbeschluss zu einem Veräußerungsgewinn/-verlust gem. § 17 EStG führt
Schlagworte: |
Anteil, Einziehung, Einziehungsbeschluss, Gesellschaft mbH, Gesellschafterbeschluss, GmbH-Anteil, Veräußerungsgewinn
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Finnazgericht Düsseldorf nimmt zur Frage Stellung, ab wann ein gesellschaftsrechtlicher Einziehungsbeschluss zu einem Veräußerungsgewinn/-verlust gem. § 17 EStG führt.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 15/08 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.5.2008):
Einziehung von GmbH-Anteilen - Ab welchem Zeitpunkt kann ein gesellschaftsrechtlicher Einziehungsbeschluss zu einem Veräußerungsgewinn/Verlust nach § 17 EStG führen - Liegt eine wirksame Einziehung eines GmbH-Anteils, die zu einem Veräußerungsverlust nach § 17 EStG führt, erst dann vor, wenn der Einziehungsbeschluss gefasst und dieser Beschluss dem betroffenen Gesellschafter zugegangen ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 17 Abs 1; GmbHG § 34 Abs 2
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 6.3.2008 (11 K 2626/06 E)