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Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 11.12.2007 |
| Aktenzeichen: | 11 K 549/04 |
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Schlagzeile: |
Umrechnung von Grenzgängerlohn zum amtlichen Referenzkurs der Europäischen Zentralbank
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Schlagworte: |
Arbeitslohn, Grenzgänger, Grenzgängerlohn, Kurs, Referenzkurs, Schätzung, Umrechnung, Währung
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Wichtig f�r: |
Grenzgänger
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Kurzkommentar2: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 4/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.7.2008):
Welcher Kurs (z. B. Referenzkurs der Europäischen Zentralbank) ist bei der Währungsumrechnung von Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zugrunde zu legen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 8 Abs 1; EStG § 11; AO § 162; SGB 4 § 17a; EStG § 19
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 11.12.2007 (11 K 549/04)

