Quelle: |
Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.02.2008 |
Aktenzeichen: | 1 K 791/07 |
Schlagzeile: |
Keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen bei Barzahlung an den Leistungserbringer
Schlagworte: |
Barzahlung, Handwerkerleistung, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Steuerermäßigung, Verfassungsmäßigkeit
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Es ist nicht verfassungswidrig, dass die Steuerermäßigung des § 35a Abs. 2 EStG den Nachweis der unbaren Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers voraussetzt.
Hinweis: Die Frage, ob Barzahlungen anzuerkennen sind, ist auch für Eltern von Bedeutung, die Betreuungskosten für Kinder bar beglichen haben.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 14/08 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.5.2008):
Ist der Ausschluss der Barzahlung bei der Gewährung der Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen verfassungswidrig?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 35a Abs 2; GG Art 3 Abs 1; GG Art 2 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt , Entscheidung vom 28.2.2008 (1 K 791/07)