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Quelle:

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.02.2008
Aktenzeichen: 1 K 791/07

Schlagzeile:

Keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen bei Barzahlung an den Leistungserbringer

Schlagworte:

Barzahlung, Handwerkerleistung, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Steuerermäßigung, Verfassungsmäßigkeit

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Es ist nicht verfassungswidrig, dass die Steuerermäßigung des § 35a Abs. 2 EStG den Nachweis der unbaren Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers voraussetzt.

Hinweis: Die Frage, ob Barzahlungen anzuerkennen sind, ist auch für Eltern von Bedeutung, die Betreuungskosten für Kinder bar beglichen haben.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 14/08 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.5.2008):
Ist der Ausschluss der Barzahlung bei der Gewährung der Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen verfassungswidrig?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 35a Abs 2; GG Art 3 Abs 1; GG Art 2 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt , Entscheidung vom 28.2.2008 (1 K 791/07)

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