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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.02.2008
Aktenzeichen: 2 K 239/06

Schlagzeile:

Steuerliches Einlagekonto und seine Verwendung

Schlagworte:

Einlagekonto, Körperschaftsteuer

Wichtig für:

Kapitalgesellschaften

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 24/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.7.2008):
Welche Begebenheiten führen zu Zugängen und Abgängen des steuerlichen Einlagekontos? Ist die Minderung des steuerlichen Einlagekontos auf den positiven Bestand beschränkt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
KStG § 27
Vorgehend: Finanzgericht Hamburg, Entscheidung vom 15.2.2008 (2 K 239/06)

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