Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.02.2008 |
Aktenzeichen: | 2 K 239/06 |
Schlagzeile: |
Steuerliches Einlagekonto und seine Verwendung
Schlagworte: |
Einlagekonto, Körperschaftsteuer
Wichtig für: |
Kapitalgesellschaften
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 24/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.7.2008):
Welche Begebenheiten führen zu Zugängen und Abgängen des steuerlichen Einlagekontos? Ist die Minderung des steuerlichen Einlagekontos auf den positiven Bestand beschränkt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
KStG § 27
Vorgehend: Finanzgericht Hamburg, Entscheidung vom 15.2.2008 (2 K 239/06)