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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 02.04.2008
Aktenzeichen: 7 K 333/06

Schlagzeile:

Doppelbelastung von Bauherren mit Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer verstößt gegen europäisches Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot

Schlagworte:

EuGH-Vorlage, Grunderwerbsteuer, Mehrfachbelastungsverbot, Umsatzsteuer, Vorabentscheidungsersuchen, Vorlagebeschluss

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die Mehrfachbelastung von Bauherren mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer vertößt nach Auffassung des Finanzgerichts Niedersachsen gegen das Mehrfachbelastungsverbot.

Das Niedersächsische Finanzgericht legt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) folgende Frage vor, die unter dem Aktenzeichen C-156/08 anhängig ist (Aufnahme in die Datenbank am 18.4.2008):
Verstößt die Erhebung der deutschen Grunderwerbsteuer auf künftige Bauleistungen durch deren Einbeziehung in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage beim Erwerb eines noch unbebauten Grundstücks (sogenannter einheitlicher Leistungsgegenstand bestehend aus Bauleistungen sowie Erwerb des Grund und Bodens) gegen das europäische Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot des Art. 401 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (einst: Art. 33 Abs. 1 der 6. EG-Richtlinie), wenn die grunderwerbsteuerlich belasteten Bauleistungen zugleich als eigenständige Leistungen der deutschen Umsatzsteuer unterliegen?
EWGRL 388/77 Art 33 Abs 1; EGRL 112/2006 Art 401; UStG § 4 Nr 9 Buchst a; GrEStG § 8 Abs 1; GrEStG § 8 Abs 2; GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1; GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1; BGB § 433; BGB § 631
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 2.4.2008 (7 K 333/06)

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