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Quelle:

Bundesregierung
Art des Dokuments: Information
Datum: 21.04.2008
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Vorschlag der gemeinsamen Arbeitsgruppe von CDU, CSU und SPD für mehr Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland

Schlagworte:

Arbeitnehmer-Sparzulage, Beteiligungsfonds, Betriebliche Altersversorgung, Branchenfonds, Fonds, Gewinnbeteiligung, Mitarbeiterbeteiligung, Mitarbeiterbeteiligungsfonds, Vermögensbildung, Vermögenswirksame Leistungen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Unter der Überschrift „Vorwort und Auftrag“ heißt in dem Vorschlag der gemeinsamen Arbeitsgruppe von CDU, CSU und SPD für mehr Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland:

„Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen einen fairen Anteil am Erfolg der Unternehmen erhalten. Wir wollen daher Rahmenbedingungen schaffen, so dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärker als bisher am wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen beteiligt werden. Beide Koalitionsparteien setzen sich seit vielen Jahren für eine stärkere Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an ihren Unternehmen ein. Die Chance, unmittelbar am Erfolg des Unternehmens teilzuhaben, kann die Leistungsbereitschaft und das Verantwortungsbewusstsein von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erhöhen.
Viele Unternehmen in Deutschland bieten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine materielle Beteiligung am eigenen Unternehmen an. Dabei ergibt sich ein vielfältiges Bild: Zum Beispiel Mitarbeiterdarlehen, Mitarbeiteraktien und stille Beteiligungen; gelegentlich kommt es auch zur vollständigen Übernahme eines Unternehmens.
Trotz aller bisherigen Initiativen und Maßnahmen ist die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihren Unternehmen in Deutschland im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich verbreitet.
Um die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland an ihren Unternehmen zu verbessern, haben beide Koalitionsparteien im Sommer 2007 Konzepte für eine stärkere Mitarbeiterbeteiligung vorgelegt.
Daraufhin hat der Koalitionsausschuss die Einsetzung einer Koalitionsarbeitsgruppe beschlossen, der jeweils fünf Vertreter beider Koalitionsparteien angehören. Die Arbeitsgruppe hat am 12. Oktober 2007 ihre Arbeit begonnen. Unterstützt wurden die Beratungen in der Koalitionsarbeitsgruppe durch externe Sachverständige.
Die von der Koalitionsarbeitsgruppe nun vorgelegten Eckpunkte zur Mitarbeiterbeteiligung greifen die von CDU/CSU und SPD im vergangenen Jahr vorgelegten Überlegungen auf. Sie sind ein wichtiger Schritt zum flächendeckenden Aufbau einer Kapitalbeteiligungskultur von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Deutschland, ähnlich wie in den anderen europäischen Ländern.

Die Koalitionsarbeitsgruppe hat sich auf das folgende Konzept geeinigt:
1. Verbesserungen der Förderung nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG)
- Anhebung des Fördersatzes für in Beteiligungen angelegte vermögenswirksame Leistungen von 18 % auf 20 % und
- Erhöhung der Einkommensgrenzen von 17.900/35.800 € auf 20.000/40.000 € (Ledige/Verheiratete).
2. Stärkung der betrieblichen Mitarbeiterkapitalbeteiligung im Rahmen des § 19 a Einkommenssteuergesetz
- Anhebung des steuer- und sozialversicherungsfreien Höchstbetrags für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligung am Arbeit gebenden Unternehmen von 135 € auf 360 €,
- Wegfall der Begrenzung auf den halben Wert der Beteiligung.
Die bisherige Regelung gilt für laufende Beteiligungen weiter. Es wird also Bestandsschutz gewährt.
3. Einbeziehung von Fonds in die Förderung
Neben der Anlage im eigenen Unternehmen werden auch Beteiligungen über einen Mitarbeiterbeteiligungsfonds (zum Beispiel für einzelne Branchen) gefördert. Bei diesen Fonds muss ein Rückfluss in die beteiligten Unternehmen in Höhe von 75 % garantiert werden.
Die direkte Beteiligung und die Beteiligung über einen Fonds werden nicht unterschiedlich gefördert. Die gesamte Förderung eines Fonds übersteigt also nicht die Förderung einer direkten Beteiligung.
4. Informationskampagne – Mehr Beratung und Erfahrungsaustausch
Das Gesamtkonzept zur Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird durch den Ausbau und die Verbesserung der bestehenden Beratungsangebote flankiert. Als Partner kommen dabei neben privaten Anbietern auch Förderbanken, Verbände sowie Kammern in Betracht.

Gliederung des Informationspapiers:
A. Vorwort und Auftrag
B. Zahlen und Fakten zur Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland
C. Geltende Förderung
1. Auf Bundesebene
2. Auf Länderebene
D. Der Vorschlag der Koalitionsarbeitsgruppe
1. Fördergrundsätze
Fortführung der bestehenden Mitarbeiter-Beteiligungsmodelle
Mehr Beratung und Erfahrungsaustausch
Freiwilligkeit
Gleichbehandlung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
2. Verbesserung der Förderung nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG)
3. Stärkung der betrieblichen Mitarbeiterkapitalbeteiligung im Rahmen des § 19a Einkommenssteuergesetz
4. Einbeziehung von Fonds
Mitglieder der Koalitionsarbeitsgruppe Mitarbeiterbeteiligung
Zeitplan der Koalitionsarbeitsgruppe Mitarbeiterbeteiligung

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