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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 04.04.2008
Aktenzeichen: IV B 7 -S 2760/0

Schlagzeile:

Körperschaftsteuerminderung bei Auskehrung von Liquidationsraten

Schlagworte:

Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Liquidation, Nichtanwendungserlass

Wichtig für:

Kapitalgesellschaften

Kurzkommentar:

Das Urteil des BFH vom 22. Februar 2006 (Aktenzeichen: I R 67/05) zur Körperschaftsteuerminderung bei Auskehrung von Liquidationsraten ist über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden Das Urteil vom 18. September 2007 (Aktenzeichen: I R 44/06) ist hinsichtlich der Festsetzung zur Gewerbesteuer über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. An der Verwaltungsauffassung zu den allgemeinen körperschaftsteuerlichen Grundsätzen der Liquidationsbesteuerung wird weiterhin festgehalten.

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