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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 04.02.2008
Aktenzeichen: IV A 6 - S 7492/07/0001

Schlagzeile:

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen

Schlagworte:

amtliche Beschaffungsstellen, NATO-Truppenstatut, Umsatzsteuer, Umsatzsteuervergünstigungen, Zusatzabkommen

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium ersetzt die „Liste der amtlichen Beschaffungsstellen und Organisationen der ausländischen Streitkräfte, die zur Erteilung von Aufträgen auf abgabenbegünstigte Leistungen berechtigt sind“ in der Fassung des BMF-Schreibens vom 7. Juni 2006 durch ein neue Liste nach dem Stand vom 1. Februar 2008.

Gliederung

A. Amerikanische Truppen
I. Organisationen mit haushaltsrechtlichem Sondervermögen und aus Haushaltsmitteln finanzierte Stellen
II. Andere Organisationen und Stellen mit haushaltsrechtlichem Sondervermögen einschließlich besonders zugelassener MWR-Stellen (Clubs und Messen, Bowling-Center, Golfplätze usw.) im Sinne des Unterzeichnungsprotokolls zum Zusatzabkommen, Teil I Absatz 4 a Nr. XIV
III. Sonstige amtliche Beschaffungsstellen

B. Britische Truppen
I. Ministerien im Vereinigten Königreich
II. Heer und Luftwaffe
III. Organisationen

C. Französische Truppen

D. Belgische Truppen

E. Kanadische Truppen

F. Niederländische Truppen

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