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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.08.2007
Aktenzeichen: 1 K 37/05

Schlagzeile:

Vorsteuerabzug bei Überlassung einer Wohnung durch GmbH an Geschäftsführer

Schlagworte:

Geschäftsführer, GmbH, Umsatzsteuer, Unentgeltliche Überlassung, Vermietung, Vorsteuerabzug, Wohnraum

Wichtig für:

GmbH-Gesellschafter

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 9/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 19.3.2008):
Steht einer GmbH der Vorsteuerabzug aus den Baukosten zur Errichtung eines Gebäudes zu, wenn Teile dieses Gebäudes unentgeltlich als Wohnraum an die Geschäftsführer überlassen werden, oder handelt es sich bei dieser Überlassung um eine steuerfreie Vermietung?
Stellt die Arbeitsleistung der Geschäftsführer als Gegenleistung den "Mietzins" dar, so dass die Rechtsprechungsgrundsätze des EuGH-Urteils vom 8. Mai 2003 Rs. C-269/00 (Slg. 2003, I-4101) auf den Streitfall nicht anwendbar sind?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
UStG § 15 Abs 2 S 1 Nr 1; UStG § 4 Nr 12 S 1 Buchst a; UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 2 Buchst b; EWGRL 388/77 Art 6 Abs 2 UAbs 1 Buchst a; EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst b
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 1.8.2007 (1 K 37/05)

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